Haftung
In welchem Umfang haftet eine Bank?
Schaut man sich Haftungsfragen bei der Beziehung zwischen Banken und ihren Kreditkunden an, so stößt man auf deutliche Einschränkungen. Eine Bank haftet nicht im Rahmen einer Informationspflicht, die sie verpflichtet, Kreditnehmer permanent über die Entwicklung der Kurse zu informieren. Eine derartige permanente Aufsicht über (z.B. Wechsel-) Kurse bei gleichzeitiger Frühwarnung an Kreditnehmer, falls die Kurse sich für ihn ungünstig entwickeln, ist aus Personal- und Kostengründen nicht realisierbar. Kreditkunden unterschreiben deshalb in der Regel eine zusätzliche Erklärung zum Kreditvertrag, mit der die Kreditgeber-Bank von der Haftung entbunden wird.
Achtung — keine Aufklärungspflichten der Banken
Laut Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (AZ: 9 U 204/00) sind Banken nicht verpflichtet, ihre potenziellen Kreditkunden über wirtschaftliche Risiken zu informieren, die mit einer Kreditaufnahme verbunden sind. Ausnahmen würden nur existieren, wenn die Bank einen Wissensvorsprung über spezielle Risiken des jeweiligen Finanzprodukts habe und Informationen besäße, die für den Kreditnehmer so nicht zugänglich sind. Ansonsten dienen auch eingeholte Auskünfte über die Vermögens- und Einkommenssituation des potenziellen Kreditkunden dem Schutz der Bank-Interessen und weniger dem Schutz des potenziellen Kreditnehmers vor Überschuldung.









